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Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.04.2012

Anregung Ortsbeirat

Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord

Details im PARLIS OM_1109_2012
17.08.2012

Stellungnahme des Magistrats

Seniorengerechtes Wohnen im Baugebiet Kalbach-Nord

Details im PARLIS ST_1288_2012
30.08.2013

Anregung Ortsbeirat

Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?

Details im PARLIS OM_2438_2013
18.11.2013

Stellungnahme des Magistrats

Keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach?

Details im PARLIS ST_1582_2013
10.10.2014

Anregung Ortsbeirat

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

Details im PARLIS OA_565_2014
16.02.2015

Bericht des Magistrats

Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach

Details im PARLIS B_58_2015
11.09.2015

Auskunftsersuchen

Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?

Details im PARLIS V_1448_2015
11.12.2015

Stellungnahme des Magistrats

Wann werden seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet?

Details im PARLIS ST_1749_2015
09.06.2017

Antrag Ortsbeirat

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

Details im PARLIS OF_175-12_2017
23.06.2017

Anregung Ortsbeirat

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

Details im PARLIS OA_175_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach, für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert, eine Rücküberführung einzuleiten, da die gesetzte letzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits vom Magistrat mit dem Bericht B 58 vom 16.2.15 angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus seniorengerechte Wohnungen zu errichten.

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 Kalbach-Nord für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von 11 Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und vom Magistrat selbst festgestellten Defiziten für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach, entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 175 2017 Die Vorlage OF 175/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme