Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.09.2022, OF 175/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße "Auf dem Ried" zur Heinrich-Becker-Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen.

Begründung:

Durch Starkregen bedingte Vorkommnisse in Nieder-Eschbach am 14.09.2022 wurden in kurzer Zeit Wohneinheiten und Autos beschädigt. Ferner bestand auch Gefahr für Anwohner, Fußgänger und Fahrradfahrer. Ein Hochwasserschutzkonzept für Nieder-Eschbach ist sofort erforderlich. Derzeit lassen die aktuellen Wetterlagen im Taunus und Nieder-Eschbach den Pegel am Eschbach intensiv und schnell ansteigen. Bei hohem Wasserstand ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat, etc. an der Brücke hängenbleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden, gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltenden Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde die Brücke zu tief gebaut. Bereits seiner Zeit wurde die Stadt durch den Ortsbeirat respektive den Ortsgerichtsvorsteher auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahr sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht. D.h. die Stadt hat Sorge dafür zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. D.h. auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen wird die Stadt aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Die Stadt wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (Quelle: Privat, 14.09.2022 )Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2846 2022 Die Vorlage OF 175/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme