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Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026

Lesezeit: 2 Minuten
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.09.2025, OF 1768/1

Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht?

Begründung:

Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt.
Beratung im Ortsbeirat: 1