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Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße .Am Erlenbruch. für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden.

Begründung:

Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme