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„Masterplan 100 Prozent Klimaneutral“ 2050

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.05.2021, OF 18/11 Betreff: "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral" 2050 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B 53/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : Bei Rechenzentren im nachhaltigen "Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach" und generell in der Stadt ist künftig in enger Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Umweltdezernat mehr auf klimapolitische Herausforderungen wie Energieeffizienz und Nutzung der Abwärme zu achten und eine markante Klimawende herbeizuführen. - Zum Punkt 27 Die bereits beschlossene Maßnahme aus dem Jahr 1990 - Blockheizkraftwerke für Frankfurt ist nicht mehr zeitgemäß. Fossile Brennstoffe nutzende Blockheizkräfte gilt es zu vermeiden und sind in der Stadt Frankfurt keine valide Maßnahme zu "100% Klimaschutz". - Zu den Beobachtungszeiträumen und den Erwartungshorizont: Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. - Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können bereits vorher erkannt und korrigiert werden. - Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits weit vor dem Jahr 2050 erreicht werden. - Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist.

Begründung:

Zu den Rechenzentren wird auf die Begründung zum Antrag des OBR 11 zur Vorlage B 41/21 verwiesen. Die fehlende Wärmenutzung und schwache Energieeffizienz droht die gesamte Frankfurter Klimapolitik zu entwerten und alle positiven Maßnahmen wettzumachen. Blockheizkraftwerke können bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen durch die Nutzung der Abwärme bei der Erzeugung von elektrischer Energie ein besseres Ertragsverhältnis erzielen. Bei der Nutzung von Wasserstoff wäre dieses Verhältnis nicht viel besser, da vorher bei dem Prozess zur Erzeugung von Wasserstoff nur ungefähr 27% der investierten Energie im Wasserstoff stehen. Das macht diesen Kraftstoff sehr teuer. Es gibt bereits ein umstrittenes Braunkohlestaubkraftwerk, ein mit Öl betriebenes Kraftwerk und eine Biomüllkraftwerksanlage im Ortsbezirk. Die Belastungen sind dadurch bereits sehr hoch. Um den Energiebedarf der Rechenzentren zu decken, muss kein weiteres Kraftwerk im Stadtgebiet stehen. Elektrischer Strom kann sogar weit entfernt einfach, kostengünstig, erneuerbar und effizient erzeugt werden. Moderne alternative Heizmethoden machen es heute möglich, viel mehr auf fossile Brennstoffe zu verzichten. Die Nutzung von BHKW macht einen erheblichen CO2-Ausgleich notwendig, denn es gilt, besser schon im Vorfeld zu vermeiden. Zudem sind Planungen von vor über 30 Jahren nochmals kritisch zu überdenken. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen um nicht "kurz vor Zwölf" festzustellen, dass das Ziel nicht mehr zu erreichen wäre. Bereits bei dem 5-jährigem Plan zur Luftreinhaltung konnten die gesteckten Ziele nicht erreicht werden. Das Ergebnis hat man gesehen, die Folge waren die Klagen der DUH. Nur eine konsequente Verfolgung der Ziele, mit Kontrolle der gesteckten Zwischenzielen und immer wiederkehrender Reflektion der Stärken und Schwächen, machen eine Projektplanung erfolgreich.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 18/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage B 53 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 18/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU