Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.05.2021, OF 18/5 Betreff: Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in ausreichendem Umfang in dem Bereich in Sachsenhausen, in dem im öffentlichen Raum Maskenpflicht besteht, durch gut sichtbare Hinweistafeln, ggfls. auch auf Plakatständern, die Bevölkerung auf dieses Gebot hinzuweisen.
Begründung:
In Sachsenhausen besteht im Bereich nördlich der Eisenbahnstrecke zwischen der Deutschherrenbrücke und dem Theodor-Stern-Kai die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Geregelt ist dieses in der "Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 29.01.2021" veröffentlicht im Amtsblatt vom 29.01.2021, S. 69 f. Die Geltungsdauer ist zuletzt am 22.04.2021 verlängert worden. Viele Bürgerinnen und Bürger halten sich erkennbar nicht an diese Verpflichtung - oftmals unbewusst, weil sie diese Allgemeinverfügung nicht kennen. Der Magistrat soll daher kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung im Geltungsbereich der Maskenpflicht die Bevölkerung informieren. Angeregt wird auch über Plakatständer oder Litfaßsäulen, wobei der Geltungsbereich grafisch dargestellt werden kann, zusätzlich zu informieren.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 117 2021 Die Vorlage OF 18/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD