Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
27.10.2020
22.02.2021
13.04.2021
04.05.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sossenheim: Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg unterbinden
Details im PARLIS OM_6787_2020Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg unterbinden
Details im PARLIS ST_485_2021Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
Details im PARLIS OF_18-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
Details im PARLIS OM_32_202127.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Sossenheim: Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg unterbinden
Details im PARLIS OM_6787_202022.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Sossenheim: Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg unterbinden
Details im PARLIS ST_485_202113.04.2021
Antrag Ortsbeirat
Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
Details im PARLIS OF_18-6_202104.05.2021
Anregung Ortsbeirat
Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
Details im PARLIS OM_32_2021 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.04.2021, OF 18/6
Betreff: Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
Vorgang: OM 6787/20 OBR 6; ST 485/21 Unter anderem auch bedingt durch das nahe liegende Gewerbegebiet herrscht im Flurscheideweg in Sossenheim großer Parkdruck. Vermehrt parken Autofahrer dort ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig und behindern und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer - Eine Situation, die beispielhaft für viele Stellen in allen Stadtteilen im Frankfurter Westen steht. Der Ortsbeirat 6 hatte deshalb in seiner Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 darum gebeten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg zu unterbinden. In seiner Stellungnahme vom 22.02.2021, ST 485 lehnt der Magistrat dies jedoch ab und verweist stattdessen die Fußgänger, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der an dieser Stelle (ggü. Flurscheideweg 54-56) nicht einmal existiert. Dies kommt einerseits einer Kapitulation gleich (man scheint das Falschparken schlicht zu tolerieren) und zeugt anderseits vom Fehlen jeglicher Ortskenntnis. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken auf dem Bürgersteig unterbinden. Alternativen zu den in der ST 485 genannten Stahlabweisern könnten Bordsteinaufsätze (sog. Frankfurter Hüte) oder einfach regelmäßige Kontrollen sein. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu erläutern, inwiefern sich für eine Stellungnahme die Situation vor Ort angeschaut wird. Wie kann es sein, dass hier auf einen Gehweg verwiesen wird, der gar nicht existiert?dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 485 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 32 2021 Die Vorlage OF 18/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme