Sossenheimer Ortskern aufwerten hier: Außenfassade attraktiver gestalten
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Bisheriger Verlauf
07.11.2011
29.11.2011
Antrag Ortsbeirat
Sossenheimer Ortskern aufwerten hier: Außenfassade attraktiver gestalten
Details im PARLIS OF_181-6_2011Sossenheimer Ortskern aufwerten hier: Außenfassade attraktiver gestalten
Details im PARLIS OIB_57_201107.11.2011
Antrag Ortsbeirat
Sossenheimer Ortskern aufwerten hier: Außenfassade attraktiver gestalten
Details im PARLIS OF_181-6_201129.11.2011
Sossenheimer Ortskern aufwerten hier: Außenfassade attraktiver gestalten
Details im PARLIS OIB_57_2011 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.11.2011, OF 181/6
Betreff: Sossenheimer Ortskern aufwerten hier: Außenfassade attraktiver gestalten
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend aufgeführten und in der Anlage skizzierten Maßnahmen zu ergreifen, um den Ortskern in Sossenheim (Kirchberg) attraktiver zu gestalten und damit aufzuwerten: - Begrünung des Gebäudes Alt-Sossenheim 54 mit Rankpflanzen - Erneuerung der Beleuchtung an der Außenfassade und unter der Überdachung - Bemalung der Außenfassade über dem Treppenaufgang, z. B. mit Buchmotiven Die Maßnahmen sind bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR aus dem Budget des Ortsbeirats 6 zu finanzieren. Begründung:
Der Sossenheimer Ortskern strahlt derzeit wenig Attraktivität aus und bietet den Menschen kaum Aufenthaltsqualität. Durch die aufgeführten Maßnahmen kann der Ortskern Sossenheims mit wenig Aufwand attraktiver und ansprechender gestaltet werden. Dies sind erste Schritte zur Entwicklung eines Ortsmittelpunkts mit Aufenthaltscharakter. Eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Raumes unterstützt außerdem die vor Ort ansässige Gastronomie und Nahversorgung, die im Sossenheimer Ortskern bereits eingeschränkt ist und deshalb gefördert werden sollte. Anlage 1 (ca. 115 KB)
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 57 2011 Die Vorlage OF 181/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme