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Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.11.2020, OF 1839/5 Betreff: Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10 Bezugnehmend auf das Expose vom 23.10.2020 zur Vergabe des o.g. bebauten Grundstücks als gewerbliches Erbbaurecht wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wurde die Ausschreibung Burgenlandweg 10 im Amtsblatt veröffentlicht? 2. Wann und von wem wurde das Gebäude begutachtet? 3. Wurde es inzwischen ausgemessen? Welche Daten wurden festgestellt? 4. Wann und durch wen wurde der Wert des Gebäudes ermittelt? 5. Auf welchen Berechnungsgrundlagen basierte die Wertermittlung? Welcher Wert ergab sich daraus? 6. Wann hat die Bauaufsicht einer gewerblichen Nutzung zugestimmt? 7. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht? 8. Wer hat einen Verkauf avisiert bzw. beschlossen? 9. Wer entscheidet über die Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht oder Verkauf? 10. Welche Kriterien liegen der Wahl der jeweiligen Möglichkeiten (Erbbaupacht / Kauf) zugrunde? 11. Wie wurde die Kaufpreisvorstellung der Stadt Frankfurt ermittelt? 12. Bei der Besichtigung am 3.11.2020 lag kein Energieausweis vor. Wurde dieser inzwischen ausgestellt und wann? Wie lautet das Ergebnis? 13. Am Pforteneingang wurde ein neues Schild über die Öffnungs- und Schließzeiten des Friedhofes angebracht. Welche Relevanz haben diese Angaben für künftige Mieter bzw. Erwerber? Soll ein Schließdienst zu dessen Aufgaben gehören? 14.Der letzte Absatz der Vergabekonditionen lautet:" Die Stadt Frankfurt behält sich eine freihändige Vergabe ebenso wie Nachverhandlungen oder die Abstandnahme von der Ausschreibung vor" Dieser Passus ist erklärungsbedürftig. Er stellt sich wie ein Freibrief für die Stadt dar. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieser?

Begründung:

In dem genannten Expose befinden sich Unklarheiten und Ungereimtheiten, die Bürger bei der Besichtigung ebenfalls aufgeworfen haben. So war vom Kauf bislang keine Rede. Vielmehr hat das Grünflächenamt mit Schreiben v. 06.09.2017 die Rücknahme der Schlüssel damit begründet, dass der Magistrat beschlossen habe, die Liegenschaft in Erbbaupacht zu vergeben. Diese Absicht wurde noch einmal mit der Stellungnahme des Magistrats vom 9.3.2018 (ST 603) bestätigt "....... "das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird die Vergabe in Erbpacht öffentlich bekannt gemacht."Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1865 2020 Die Vorlage OF 1839/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme