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Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.11.2020, OF 1846/5 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: - Wallstrasse 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen - Bindingstrasse 2, Kreuzung Darmstädter Landstrasse 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter - Bindingstrasse 13, Kreuzung Gretenweg 19 - Bruchstrasse 4, Kreuzung Brückenstrasse - Danneckerstrasse 29, Kreuzung Stegstrasse - Danneckerstrasse 22, Kreuzung Stegstrasse 45 - Darmstädter Landstrasse 17-19, Kreuzung Heisterstrasse 2 - Gartenstrasse 122, Kreuzung Schaubstrasse 1 - Gartenstrasse 78, Kreuzung Holbeinstrasse 13 - Gartenstrasse 96, Kreuzung Rembrandtstrasse 18 - Grosse Rittergasse Nr. 20, vor dem Zebrastreifen - Gutzkowstrasse 21, vor dem Zebrastreifen - Holbeinstrasse 41, Kreuzung Schwanthalerstrasse - Holbeinstrasse 48, Kreuzung Schwanthalerstrasse - Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen

Begründung:

In Sachsenhausen werden KFZ und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fussgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fussgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6953 2020 Die Vorlage OF 1846/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)