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Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Details im PARLIS OM_1161_2017
21.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark

Details im PARLIS ST_758_2017
22.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Details im PARLIS OF_186-12_2017
23.06.2017

Auskunftsersuchen

Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Details im PARLIS V_507_2017
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.05.2017, OF 186/12

Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
Vorgang: OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als Eislauffläche nutzen lassen könnte.

Begründung:

Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (OM 1161), die o.a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (ST 758 v. 21.April 2017). Als wesentliche Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde. Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten, Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1161
Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 758
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 507 2017 Die Vorlage OF 186/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und GRÜNE