Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße
Details im PARLIS OF_140-16_2012Antrag Ortsbeirat
Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße
Details im PARLIS OF_186-16_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße
Details im PARLIS OM_2462_2013Antrag Ortsbeirat
Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße
Details im PARLIS OF_140-16_2012Antrag Ortsbeirat
Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße
Details im PARLIS OF_186-16_2013Anregung Ortsbeirat
Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße
Details im PARLIS OM_2462_2013S A C H S T A N D :
Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei dessen Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht.