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Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.02.2015

Anregung Ortsbeirat

Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Details im PARLIS OM_3849_2015
04.05.2015

Stellungnahme des Magistrats

Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Details im PARLIS ST_679_2015
02.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Details im PARLIS OF_186-2_2017
16.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Details im PARLIS OM_1077_2017
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.01.2017, OF 186/2

Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstand zur ST 679 vom 04.05.2015 gebeten. In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen (OM 3849). Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der "Sportuni" und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen." "Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch weiterhin ungewiß ist.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Ca. 1 3/4 Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1077 2017 Die Vorlage OF 186/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme