Antrag vom 11.09.2012, OF 186/4 Betreff: Zooeingang, offene Fragen Der Ortsvorsteher wird beauftragt, beim Magistrat nachzufragen, - ob er bei seinen Kalkulationen zum Bericht B 295 v. 22.6. auch die Variante mitgeprüft hat, den Zooeingang an der Rhönstraße nur im Sommerhalbjahr personell besetzt zu halten? - ob er bei den erwähnten Kalkulationen auch Annahmen zum Einnahmenausfall durch nicht mehr verkaufte Dauerkarten und nicht mehr kommende Besucher aus dem Stadtteil getroffen hat? - Was eigentlich die Situation am Zoo (z.B. hinsichtlich des Abstandes der Eingänge) von der des Palmengartens unterscheidet?
Begründung:
Der Ortsbeirat 4 ist nach wie vor der Überzeugung, das eine derart gut besuchte öffentlich Einrichtung wie der Zoo auch mit zwei Eingängen nicht übermäßig luxuriös ausgestattet ist. Er sollte daher überprüft werden, ob die aufgezeigten Ersparnisse nicht einseitig berechnet sind und ob sie nicht mit unnötigen Einschränkungen für die Nutzer aus der Nachbarschaft verbunden sind - die noch dazu mit den in der B295 beschriebenen Zusatzvorteilen wie dem Blick von außen in das neue Bärengehege und der Möglichkeit, adäquate Erinnerungen zu erwerben, nicht wirklich getröstet werden können. Bei der anstehenden Entscheidung wird man daher berücksichtigen müssen, dass ein ganz erhebliches Potential an Familien mit Kindern und SeniorInnen (hier vor allem die Altenwohnanlagen in der Rhönstraße 89-91 und das August-Stunz-Zentrum) und deren Angehörige aus dem nördlichen Ostend zu den Dauerkartenbesitzern gehören. Diese haben mit Dauerkartenkündigungen gedroht, weil es ihnen in vielen Fällen - man denke nur an den Weg, der mit dem Rollstuhl bis zum Haupteingang zurückzulegen ist - einfach zu weit ist bzw. die Abhängigkeit von fremder Hilfe vergrößert. Damit geht ein Stück Autonomie und Lebensqualität für diese BürgerInnen verloren.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 4 am 25.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 489 2012 Die Vorlage OF 186/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme