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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen

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Partei(en): CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.01.2021, OF 1860/5 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021, die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden: Sozialbezirk 1: Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29) Sozialbezirk 2: Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30) Sozialbezirk 3: Stadtbezirk 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31) Sozialbezirk 4: Stadtbezirk 321, 324 & 322 (entspricht dem Stadtbezirk 5.32 & 5.33) Sozialbezirk 5: Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34)

Begründung:

Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2016 - Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern - können in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen noch 5 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Sozialbezirk entfallen muss. Der Ortsbeirat hält diesen Vorschlag für sinnvoll.Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2020, OF 1840/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7175 2021 1. Die Vorlage OF 1840/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1860/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme