Antrag vom 05.01.2022, OF 187/3 Betreff: Private Baustellenflächen im öffentlichen Raum Erfreulicherweise gibt es viele private Eigentümer, die Baumaßnahmen an ihren Häusern durchführen. Oftmals ist es in den Innenstadtlagen erforderlich dazu zeitweise öffentliche Flächen für Andienung und Lagerung zu nutzen. In den letzten Monaten gab es dazu Anfragen aus der Bürgerschaft zu Baustellen, die über Monate öffentliche Flächen nutzen, teilweise ohne erkennbare Baumaßnahmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Mit welchem zeitlichen Rahmen werden private Nutzungen des öffentlichen Raums für Baumaßnahmen genehmigt? b) Wie hoch sind die Kosten für diese Nutzungen? c) Wie oft werden die Genehmigungen verlängert? Ändert sich der Kostensatz bei Verlängerungen? Gibt es eine maximale Laufzeit für die Genehmigung? d) Gibt es Auflagen z.B. bzgl. Reinigung der genutzten Fläche? e) Ist vorgesehen an der gesperrten öffentlichen Fläche einen entsprechenden Hinweis über Dauer und Nutzerdaten analog des vorgeschriebenen Baustellenschildes anzubringen? f) Wie erfolgt die Kontrolle über die entsprechenden öffentlichen Flächen und ihre fristgemäße Freiräumung? g) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der gesperrten Fläche im Bereich des öffentlichen Platzes in der Hebelstraße hinter der U-Bahnhaltestelle Musterschule stadtauswärts? Wann wird der Platz wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 294 2022 Die Vorlage OF 187/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme