Antrag vom 08.08.2022, OF 189/7 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Ist dem Magistrat bekannt, dass dort aus einem Reihenhaus heraus mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, um die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten.
Begründung:
Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen und sollte unterbunden bzw. auf ein verträgliches Maß reduziert werden.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)