Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle „Ginnheimer Hohl“
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.01.2022, OF 189/9 Betreff: Ungehinderter Zugang zur Bushaltestelle "Ginnheimer Hohl" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Einrichtung eines Halteverbotes für Kraftfahrzeuge auf der Ginnheimer Hohl unmittelbar an der Haltestelle der Buslinie 69. Mit dieser Maßnahme soll auch gehbehinderten Menschen der Zugang von der Sitzbank der Haltestelle zum Bus ermöglich werden, was aktuell durch dort abgestellte Fahrzeuge deutlich erschwert wird. Insbesondere Personen mit einem Rollator haben oft keine Möglichkeit, zwischen den parkenden Fahrzeugen bzw. zwischen den Fahrzeugen und den Glascontainern zum Bus zu gelangen. Der weiteren bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung und wenn möglich um die der Installation von bis zu drei Fahrradabstellbügeln in Omega-Form an dieser Stelle.
Begründung:
Die Haltestellen im Geltungsbereich des RMV sollen barrierefrei ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere für den Einsteig der Fahrgäste in das Verkehrsmittel. An dieser Stelle werden die Fahrgäste durch die parkenden Fahrzeuge im Einstiegsbereich zum Fahrzeug deutlich behindert. Durch die zusätzliche Installation von Omega-Bügeln zum Abstellen von Fahrrädern wird einerseits die erwünschte Nutzung des Rades als Verkehrsmittel verdeutlicht und zum anderen verhindert, das das Halteverbot für Kraftfahrzeuge missachtet werden kann.Hauptvorlage: Antrag vom 09.01.2022, OF 183/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 183/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und BFF erklärt. Die Vorlage OF 189/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1500 2022 1. Die Vorlage OF 183/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 189/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme