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Klare 30 km/h Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.05.2016, OF 19/10 Betreff: Klare 30 km/h Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezugnehmend auf die ablehnende Magistratsantwort vom 29.05.2015 (ST 815) auf einen Ortsbeiratsbeschluss vom 17.11.2014 (OF 719/10) zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim möge der Ortsbeirat erneut beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo 30 Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist.

Begründung:

Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Kalten Berg" schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße "Am Dachsberg" unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach Einmündung in die Straße "Am Dachsberg" wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 86 2016 Die Vorlage OF 19/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme