Passierbarkeit der Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße
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Partei(en):GRÜNE•SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.05.2022, OF 195/4 Betreff: Passierbarkeit der Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Schleppkurvenbereich für LKW bei Einfahrt von der Wiesen- in die Heidestraße dauerhaft zur Verfügung steht. Eine geeignete Maßnahme könnte die Anordnung eines Haltverbots auf acht Meter ab Kreuzung in der Heidestraße in Fahrtrichtung links sein, unterstützt durch eine Bodenmarkierung. Falls vorhanden, kann noch ein Zusatzschild "Rangierbereich" angebracht werden. Vielleicht lässt sich auch an der Innenseite der Kurve noch etwas markieren.
Begründung:
Immer wieder kommt es an der Kreuzung zum Feststecken von LKWs, weil das Parkverbot fünf Meter vor und nach Kreuzungen nicht eingehalten wird; beim Hin- und Her-Rangieren werden auch regelmäßig Poller an der Nordecke der Kreuzung umgefahren. Der Einsatz mechanischer Hilfsmittel zur Park-Verhinderung (Poller, Radbügel) erscheint zweifelhaft, weil die Hilfsmittel entweder den ohnehin schon schmalen Bürgersteig einengen würden oder - auf der Fahrbahn angebracht - auch den ohnehin knappen Fahrbahnquerschnitt einengen würden.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2223 2022 Die Vorlage OF 195/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP