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Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2021, OF 197/1 Betreff: Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel Vorgang: M 69/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4252/19; OM 185/16 OBR 1; ST 1311; M 192/20 Auskunftsersuchen zum Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt hier: Grundschule Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die im Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (Fortschreibung 2018 bis 2024, Beschluss der Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4252 - M 69) beschlossene Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarf zum Schuljahr 2022/23 zu gewährleisten, insbesondere, - ob bei der Suche nach einem Standort der Wunsch des Ortsbeirat 1 (OM 185 vom 07.06.2016) berücksichtigt wurde, die Schule auf dem Grundstück Gutleutstraße 317 zu errichten, ggfs. als Hybridbau mit dem Kinderzentrum (KIZ 82) - wann mit Baumaßnahmen begonnen werden kann und - ob tatsächlich mit einer Fertigstellung zum Schuljahr bereits 2022/23 gerechnet werden kann.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat seit 2003 wiederholt die Errichtung einer Grundschule im Gutleutviertel gefordert, die nun endlich im Integrierten Schulentwicklungsplan (Fortschreibung 2018 -2024) Berücksichtigung gefunden hat. Leider enthält der Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße, Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BbauG vom 03.12.2020 unter dem Stichwort "Deckung der Bedarfe der sozialen Infrastruktur" nur den allgemeinen Hinweis "Ebenfalls ist ein Grundschulstandort für das Gutleutviertel zu berücksichtigen. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens sollen hierfür potenziell geeignete Flächen geprüft und - insofern diese als geeignet erscheinen - für eine entsprechende Nutzung vorgesehen werden. Diese Flächen sind auf ihre Standorteignung auch in Bezug auf die Lärmsituation im Weiteren zu überprüfen". (M 192/20) Eine beschleunigte Suche nach einem geeigneten Standort erscheint dringend erforderlich, um die drängende Nachfrage für die Grundschulkinder des Gutleutviertels zu befriedigen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 69 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 197 2021 Die Vorlage OF 197/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)