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Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.04.2021

Antrag Ortsbeirat

Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OF_2-13_2021
04.05.2021

Anregung Ortsbeirat

Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OM_75_2021
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.04.2021, OF 2/13

Betreff: Verbot von Fahrradfahren und Reiten im Wäldchen zwischen HG- Ober-Erlenbach und Nieder-Erlenbach
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Wäldchen "Schwalbenberg" folgendes Verkehrszeichen aufzustellen. Das Mischschild Nr.250 unterteilt in Schild Nr.254 und Schild Nr. 257 - 51, welches das Befahren des Wäldchens mit Fahrrädern und das Reiten untersagt. Das Waldgebiet zwischen Bad-Homburg Obererlenbach und Frankfurt Nieder-Erlenbach ist von Bad Homburger Seite aus durch genanntes Verkehrszeichen geschützt. Leider von Frankfurter Seite aus noch nicht, obwohl das Wäldchen Wildtierschutzgebiet und somit nur für Fußgänger zugelassen ist.

Begründung:

Immer öfters sieht man im "Auenwald" Fahrradfahrer und Reiter, die damit gerade jetzt in der Brut- und Setz-Zeit die dort lebenden Wildtiere stören und damit den Fortbestand der Arten gefährden. Aus diesem Grund sollte auch von Frankfurter Seite das Befahren und Bereiten des Wäldchens verboten werden.
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 13 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 75 2021 Die Vorlage OF 2/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zusätzlich zu dem kombinierten Verkehrsschild ein Hinweisschild "Hunde bitte anleinen" aufgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme