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Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.04.2021

Antrag Ortsbeirat

Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden

Details im PARLIS OF_2-4_2021
04.05.2021

Anregung Ortsbeirat

Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden

Details im PARLIS OA_10_2021
Partei(en): FDP GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.04.2021, OF 2/4

Betreff: Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden
Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Einhausung der A661 in der Variante L2 wird unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes "Günthersburghöfe" geplant und auf den Weg gebracht.

Begründung:

Laut Medienberichten soll die Einhausung der A661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt "Günthersburghöfe" errichtet wird. Der Planungsdezernent Mike Josef hat die Befürchtung geäußert, dass Argumente für die Einhausung entfallen könnten, wenn das Bauprojekt "Günthersburghöfe" nicht umgesetzt wird. Die Einhausung hat jedoch einen enormen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Bornheims und Seckbachs! Besser wäre ohnehin die Variante L1 gewesen! Die Einhausung mit der Mindestvariante L2, bietet für die Bürgerinnen und Bürger von Bornheim und Seckbach eine kleine Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 Sechsspurigen Autobahn am Riederwaldtunnel abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicher zu stellen. Sie stellt eine dringend erforderliche Grünfläche dar! Der Wegfall der Einhausung würde die östlichen Stadtteile weiter mit Lärm und Abgasen belasten.
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung OA 10 2021 Die Vorlage OF 2/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)