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Fußgängerzugang zum REWE-Markt verbessern

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerzugang zum REWE-Markt verbessern

Details im PARLIS OF_200-12_2013
25.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern

Details im PARLIS OF_210-12_2013
25.01.2013

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern

Details im PARLIS OM_1897_2013
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.01.2013, OF 200/12 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Rewe-Markt links des Eingangs einen Fußweg zur Lange Meile in Richtung Am Brunnengarten erhält und, dass die nördliche Bürgersteigkante an der Einmündung Lange Meile entsprechend der gegenüberliegenden Absenkung behindertengerecht gestaltet wird.

Begründung:

FußgängerInnen, die mit Rollator, Kinderwagen o.ä. von Kalbach her auf dem linken Bürgersteig der Lange Meile heraufkommen beginnen die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Lange Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung, die auf der gegenüberliegenden Seite fehlt. Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgänger-Zugang zum Marktgelände zu gelangen, müssen sie ungefähr 20 Meter die Autostraße in Richtung Umgehungsstraße benützen, was gefährlich und unzumutbar ist. Eine Fußgänger-Stassenquerung mit nur einseitiger Bürgersteigabsenkung ist ein eklatanter Planungs- oder Bauausführungsfehler; die Mangelbeseitigung wird die Stadt also nicht belasten. Um als Fußgänger aus Richtung Am Brunnengarten ohne großen Umweg über den AutoParkplatz zum REWE-Markt zu gelangen, muss man sich durch eine Koniferenhecke hindurchdrängen. Dass hier richtigerweise ein Fußweg vorgesehen war, erkennt man an der entsprechenden Absenkung der Randsteine. Bei der Eröffungsfeier im vergangenen Dezember war zu hören, der Magistrat (Bauaufsicht) habe den kleinen Fußweg aus baurechtlichen Gründen verboten. Diese Gründe würden wir gerne erfahren und bitten zu prüfen, ob diese Gründe tatsächlich so schwerwiegend sind, dass sie einer vernünftigen und menschenfreundlichen Lösung -auch als Ausnahme- entgegenstehen.Nebenvorlage: Antrag vom 25.01.2013, OF 210/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1897 2013 1. Die Vorlage OF 200/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 210/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile" und "an der Kurve Lange Meile" das Wort "und" eingefügt wird und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme