Antrag vom 12.01.2013, OF 202/12 Betreff: Durchfahrtssperre Am Markstein Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat, der am Rand der Bebauung verlaufende Fußweg "Am Markstein", am Ende der Grundstückszufahrt Am Markstein 56 durch Pfosten oder Steinquader gesperrt werden kann, um eine widerrechtliche Befahrung dieses Wegeabschnitts auszuschließen.
Begründung:
Nach der Grundstückszufahrt Am Markstein 56 ist der in westlicher Richtung verlaufende Grasweg durch das Verkehrszeichen 250 für eine Befahrung gesperrt. Dieses Verbot wird allerdings regelmäßig missachtet. Dadurch ist der Grasweg stark beschädigt. Um Löcher und Pfützen zu umfahren weichen Fahrzeuge auf die angrenzende Ackerfläche aus. Da die Wegefläche im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Schwalbenweg keine Erschließungsfunktion hat und die angrenzenden Ackerflächen von einem südlich verlaufenden Feldweg erreichbar sind, schlägt der Ortsbeirat eine bauliche Durchfahrtssperre vor, um weitere Wegeschäden und städtische Instandsetzungskosten zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1898 2013 Die Vorlage OF 202/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Pfosten" das Wort "herausnehmbare" eingefügt und die Worte "oder Steinquader" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme