Baugebiet Bergen Nord

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.08.2023, OF 203/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Vorgang: V 640/23; ST 1437/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seiner Stellungnahme ST 1437 die darin enthaltenen Ausführungen unter Beachtung der nachfolgenden Auffassung des Ortsbeirates 16 zu konkretisieren und erneut zu prüfen.

Begründung:

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat mit seiner vorbezeichneten Stellungnahme ST 1437 vom 10.7.2023 die mit großer Mehrheit verabschiedete Anfrage des Ortsbeirats 16 vom 21.3.2023 beantwortet. Die Anfrage des Ortsbeirates lautete: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und gegebenenfalls wie der derzeitige Stand der Planung ist. Im Grundsatz hat der Magistrat mit seiner Stellungnahme eine Bebauung zwischen der Ortslage Bergen und der B 521 abgelehnt bzw. mitgeteilt, dass diese Bebauung derzeit nicht weiter verfolgt wird. Die zur Begründung dieser ablehnenden Haltung aufgeführten Gründe sind jedoch nicht tragfähig und enthalten teilweise nicht zutreffende und teilweise nicht nachvollziehbare Angaben. Zunächst verweist der Magistrat auf die Eigentümerstruktur, die sehr kleinteilig sei, wobei die meisten Grundstücke in Privateigentum, also nicht im Eigentum der Stadt und in kleinem Rahmen einer stadtnahen Stiftung stehen. Dies kann kein Argument dagegen sein, hier die Vorbereitung und Einleitung eines Baugebietes und eines Bebauungsplanverfahrens in Angriff zu nehmen. Es ist gerade die Aufgabe einer Stadt, nach der Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Umlegungsverfahren Baugrundstücke in vernünftiger Größe zu bilden. Soweit die Stadt hierzu Bedarf sieht für eigenen Grundbesitz, steht ihr mit Einleitung des förmlichen Verfahrens bei jedem Grundstücksverkauf in dem Gebiet ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, das dann ausgeübt werden kann. Der Magistrat verweist des Weiteren in seiner ablehnenden Stellungnahme auf die vorhandenen und durch Bebauungsplan geschützten Kleingärten und genehmigten Sportanlagen. Insoweit hat niemand im Ortsbeirat 16 die Idee oder Vorstellung, dass durch das Neubaugebiet "Bergen Nord" die Kleingärten oder Sportanlagen in irgend einer Form beeinträchtigt werden sollen. Des Weiteren verweist die Stadt in ihrer ablehnenden Entscheidung auf "ökologisch wertvolle Flächen", die tatsächlich aber, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang vorhanden sind. Sowohl auf den Streuobstwiesen als auch bei den meisten Bäumen in den vorhandenen Freizeitgärten befinden sich abgestorbene oder im Absterben begriffene Bäume, die auch nicht mehr gerettet werden können. Soweit die Stadt hierzu auf ein sehr hohes Ausgleichsdefizit verweist, ist dieses nicht zu erkennen. Soweit tatsächlich für einzelne Flächen Ausgleichsflächen nachzuweisen sein sollten, ist dies eine praktisch in jedem neuen Baugebiet zu lösende Aufgabe der Stadt, weshalb mit dieser Begründung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sicherlich nicht abgelehnt werden kann. Soweit die Stadt auf das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen verweist, sind diese doch selbstverständlich und gehören zum Schutz der Bürger in dem zukünftigen Baugebiet doch ebenfalls gerade zu den grundlegenden Verpflichtungen einer Stadt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main verweist zudem auf naturschutzfachliche Rahmenbedingungen und beruft sich auf die Meinung der Unteren Naturschutzbehörde, dass dem Gebiet eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung in seiner Gesamtheit angeblich zukommen soll. Dabei wird von Ackerflächen gesprochen, denen eine wichtige Bedeutung als Vernetzungselement zukommen soll. Zunächst einmal ist fraglich und wäre klar und verständlich zu definieren, was in diesem Zusammenhang unter einem Vernetzungselement zu verstehen sein soll. Im Übrigen gab es in diesem Gebiet überhaupt nur vier Ackerflächen, von denen drei stillgelegt sind und die verbliebene letzte Ackerfläche eine äußerst geringe Bodenqualität aufweist. Woraus sich die "erheblichen Bedenken" der unteren Naturschutzbehörde ergeben, erschließt sich aufgrund der Argumentation beider Behörden auch nicht ansatzweise. Da gerade Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main gerne das Erfordernis neu zu bauender Wohnungen betonen, was im Übrigen auch objektiv für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gilt, bleibt unerfindlich, warum der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main angesichts seiner ganz normalen und üblichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und des Ausweises von bebaubaren Flächen sich auf den Standpunkt zurückziehen will, dass er dies oder jenes nicht leisten könne und wolle. Für den Ortsbeirat und die Bürger im Stadtteil ist diese widersprüchliche Einstellung und Handlungsweise des Magistrats völlig unnachvollziehbar, weshalb der Magistrat zur ergänzenden und im Ergebnis möglichst positiven Stellungnahme aufgefordert wird.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 640 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung WBE