Antrag vom 26.09.2012, OF 205/7 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben.
Begründung:
Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP wird über die Punkte der Vorlage OF 205/7 blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP