Antrag vom 26.09.2012, OF 206/7 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Unabhängig vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Magistrat gebeten abweichend von der Ausweisung als Gewerbegebiet für die vorgesehenen Gebäudekörper parallel zur "Steinbacher Hohl" die Wohnnutzung zu prüfen. Zudem wird der Magistrat aufgefordert bei den Verhandlungen mit einem potenziellen Bauherrn für die og. Gebäude folgenden Punkt verbindlich zu vereinbaren: Durch die Raumaufteilung der Gebäude und/oder eine selektive Ansiedlung von Gewerbe wird sichergestellt, dass der Schallpegel auf den Grundstücken am "Steinbacher Hohl" minimiert wird und im Regelfall 50-dB nicht überschreitet.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP wird über die Punkte der Vorlage OF 205/7 blockweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP