Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße
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Partei(en):CDU•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_
praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden.
Begründung:
Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung)
Begründung:
GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)