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Ruhender Verkehr in Bergen-Enkheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.09.2023, OF 210/16 Betreff: Ruhender Verkehr in Bergen-Enkheim In der Vergangenheit blieb das widerrechtliche halbseitige Parken auf Gehwegen in der Regel ungeahndet. Seit einiger Zeit erfolgt jedoch auch im Stadtteil Bergen-Enkheim eine strenge Ahndung entsprechender Verstöße, wovon die betroffenen Anwohner nach jahrelanger Gewohnheit kalt erwischt wurden. Die Verärgerung über die entsprechenden Bußgelder ist dementsprechend groß. Dies erscheint umso verwunderlicher, als dass eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim ansonsten vielerorts kaum oder gar nicht stattfindet. So bleiben Verstöße wie das Parken im absoluten Halteverbot oder in der Fünf-Meter-Zone von Kreuzungsbereichen in den Wohngebieten regelmäßig ungeahndet. Das wirft die Frage auf, warum das halbseitige Parken auf Gehwegen so sehr in den Fokus der Überwachung des ruhenden Verkehrs geraten ist und inwieweit hierzu auch Privatpersonen beitragen, die sich als "Sheriffs" an der Jagd nach Verkehrssündern beteiligen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Bergen-Enkheim durch die Stadtpolizei haben jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (anteilig Januar bis September) stattgefunden? 2. Wie viele Parkverstöße wurden dabei jeweils geahndet? (Angabe bitte gegliedert nach Art des Parkverstoßes und der jeweiligen Anzahl) 3. Wie viele Parkverstöße wurden jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (anteilig Januar bis September) durch Privatpersonen (online) zur Anzeige gebracht und in wie vielen Fällen wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet (Angabe bitte gegliedert nach Art des Parkverstoßes und der jeweiligen Anzahl). 4. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, im Ortsbezirk 16 überall dort das Gehwegparken mit Zeichen 315 oder Parkmarkierungen auf Grundlage der StVO bzw. der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zu erlauben, wo dieses auch ohne das Vorhandensein entsprechender Zeichen in der Vergangenheit beanstandungslos praktiziert worden ist?Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 210/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)