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Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Änderung des Städtebaulichen Entwurfs des .Bebauungsplan Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße., so dass ein größerer und zusammenhängender Grünbereich entsteht. Sowie Installation geeigneter Spielgeräte für grö

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.09.2013, OF 211/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Änderung des Städtebaulichen Entwurfs des "Bebauungsplan Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße", so dass ein größerer und zusammenhängender Grünbereich entsteht. Sowie Installation geeigneter Spielgeräte für größerer Kinder. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sollen Mittel bereitgestellt werden, den derzeitigen Städtebaulichen Entwurf so abzuändern, dass der "Park" und der "Spielpunkt" einerseits durch einen möglichst breiten "Grünflächenkorridor" mit dem "Quartiersgarten" andererseits verbunden werden, so dass ein größerer zusammenhängender Grünflächenbereich entsteht. In diesem Bereich sollen auch Obstbäume und -sträucher gepflanzt werden. Ebenso sollen Planungsmittel bereitgestellt werden, wie dieser zusammenhängende Grünflächenbereich am Besten mit Spielgeräten für Kinder bis 14 Jahre sowie mit Fitnessgeräten für Erwachsene ausgestattet werden kann. Im Bereich des Quartiergarten sollen Wasserspiele installierbar werden. Durch diese Maßnahmen wird der oben genannte Bebauungsplan auch besser an den wohngebietsnahen Teil des ebenfalls geplanten Fechenheimer Grünzugs angepasst.

Begründung:

Auch für Kinder bis 14 Jahre ist ein großer Spielbereich und ein vielfältiges Angebot an geeigneten Spielgeräten in direkter Nähe der Wohngebiete erforderlich. Ebenso ist es gerade für ältere Kinder dringend geboten, dass der Fechenheimer Grünzug vom Quartiersgarten aus über Grünflächen erreichbar ist.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 261 2013 Die Vorlage OF 211/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme