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Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.05.2017, OF 212/11 Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, am südöstlichen Ende der Karl-Benz-Straße - in Höhe der nach Südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe - einen Fußgängerüberweg einzurichten. Die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite - ist mit einem absoluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu belegen.

Begründung:

Um eine sichere Querungsmöglichkeit der Karl-Benz-Straße durch Fußgänger zu gewährleisten, ist es dringend notwendig in diesem Bereich einen einen Fußgängerüberweg einzurichten. Im oben genannten Bereich ist bereits heute eine Verkehrsinsel. Die den Charakter einer Querungshilfe hat, vorhanden. Als zusätzliche Maßnahme um allen Verkehrsteilnehmern eine optimale Sicht in diesen Bereich zu ermöglichen, ist die Ausweisung eines Halteverbots auf der südwestlichen Seite der Karl-Benz-Straße unerlässlich. (c) (Google maps)Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1803 2017 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme