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Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 „Nordwestlich Auf der Steinern Straße“

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.05.2019, OF 212/15 Betreff: Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" Im Magistratsbericht B 194 vom 17.05.2019 wurde mitgeteilt, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Bereich des Abriss-und Neubaus der Sporthalle I an der Otto-Hahn-Schule nicht vorgesehen ist. Dies soll auch im Hinblick zur Vermeidung von Verzögerungen wegen dann notwendiger Umplanungen beim Bau der Sporthalle in der OHS unbedingt auch so bleiben. Aufgrund des jedoch weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden sollten, neben der im Bericht genannten Kapazitätserweiterung an der Marie-Curie-Schule, weitere Standortalternativen zum Bau von Lehrschwimmbecken geprüft werden. So könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 der Bau eines kleinen Schulhallenbads mit einem Lehrschwimmbecken im geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit für ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen im Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (bspw. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK, (hier u.a. für à Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines kleinen Hallenbades mit Lehrschwimmbecken auf der Fläche des geplanten neuen Schulstandorts im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" vorzusehen bzw. in die weitere Planung mit aufzunehmen und im Rahmen einer späteren konkreten Bauausführungsplanung für den Bereich des Grundschul- sowie Gymnasiumstandortes mit Sporthallen das Lehrschwimmbecken in ein Gesamtkonzept mit zu integrieren. In der vertiefenden Bauplanung ist, neben dem Schulschwimmen, eine öffentliche Nutzung des Schwimmbeckens bautechnisch (z.B. unmittelbare Zugangsmöglichkeit) durch Vereine bereits im Vorfeld zu berücksichtigen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 414 2019 1. Die Vorlage B 194 dient unter Hinweis auf OA 414 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP