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Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum in der derzeitigen Form beibehalten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2013

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum in der derzeitigen Form beibehalten

Details im PARLIS OF_213-12_2013
15.03.2013

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum in der derzeitigen Form beibehalten

Details im PARLIS OA_348_2013
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.03.2013, OF 213/12

Betreff: Verkehrsführung rund um das Riedbergzentrum in der derzeitigen Form beibehalten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeitige Verkehrsführung rund um das RiedbergZentrum dauerhaft beizubehalten und die "Ernst-Abbe-Straße" sowie die "Otto-Schott-Straße" nicht für den Zweirichtungsverkehr freizugeben.

Begründung:

Das RiedbergZentrum wird im Norden von der "Ernst-Abbe-Straße" und im Westen von der "Otto-Schott-Straße" begrenzt. Diese Straßen sind zurzeit nur für den Einrichtungsverkehr freigegeben und können nur von der südlich gelegenen "Riedbergallee" kommend in Richtung "Altenhöferallee" östlich des RiedbergZentrums befahren werden. Diese Verkehrsführung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Sowohl der Eigentümer und Betreiber des RiedbergZentrums als auch Vertreter der dortigen Geschäfte sprechen sich für die Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsführung aus. Da die "Otto-Schott-Straße" ursprünglich für den Zweirichtungsverkehr geplant wurde und dementsprechend breit ausgebaut ist, können sich Fahrzeuge für die Einfahrt in die Tiefgarage des RiebergZentrums am rechten Fahrbahnrand einfädeln während Fahrzeuge, die weiterfahren wollen, ungehindert passieren können. Da gerade an Wochenenden und in den Abendstunden das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich sehr hoch ist, sollte dies weiterhin möglich sein. Würde die "Otto-Schott-Straße" hingegen für den Zweirichtungsverkehr freigegeben, wäre mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen, wenn sich Fahrzeuge vor der Einfahrt stauen. Der Einrichtungsverkehr auf der "Ernst-Abbe-Straße" macht es den auf die "Altenhöferallee" abbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern möglich, sich in zwei Reihen aufzustellen. Dies verkürzt den Rückstau und verhindert, dass die zur "Ernst-Abbe-Straße" gelegene Tiefgaragenausfahrt und der angrenzende Anlieferbereich auch bei höherem Verkehrsaufkommen blockiert werden. Da der Verzicht auf die Freigabe der "Ernst-Abbe-Straße" und der "Otto-Schott-Straße" keine verkehrlichen Nachteile mit sich bringt - die "Riedbergallee" ist auch so auf kürzestem Weg erreichbar - soll die jetzige Verkehrsregelung auf Dauer nicht verändert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 348 2013 Die Vorlage OF 213/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 3 SPD und LINKE. (= Ablehnung)