Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.02.2023, OF 213/15 Betreff: Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Ortsteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal / Harheimer Weg) um eine Solardachpflicht möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlichen zu errichtenden Gebäude zu ergänzen.

Begründung:

Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachpflicht nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachpflicht für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachpflicht nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gefallenen Preise für Photovoltaikanlagen kosten diese heutzutage für ein Einfamilienhaus nicht mehr als eine neue Küche aus dem Küchenstudio und für eine Mehrfamilienhaus umgelegt auf die einzelnen Wohneinheiten sogar noch weniger. Eine unbillige Härte ist für die Bauträger mit einer Solardachpflicht damit nicht verbunden, im Gegenteil: Die Wohnungen werden für Käufer und Mieter attraktiver, da sie mit zukunftssicherem sauberem Strom versorgt werden.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3575 2023 Die Vorlage OF 213/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung das Wort "Solardachpflicht" durch das Wort "Solardachempfehlung" ersetzt wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung gestrichen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU