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Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.09.2008

Anregung Ortsbeirat

Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim

Details im PARLIS OM_2576_2008
23.10.2008

Stellungnahme des Magistrats

Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim

Details im PARLIS ST_1521_2008
09.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Details im PARLIS OF_213-7_2017
24.10.2017

Anregung Ortsbeirat

Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Details im PARLIS OM_2238_2017
Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2017, OF 213/7 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle Gaugrafenstraße Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze in der Anlage), z.B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der ST 1521/2008 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen.

Begründung:

In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB A5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohner*innen und Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet)sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB A 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2238 2017 Die Vorlage OF 213/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, FDP und REP