Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2
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Partei(en):CDU•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.03.2022, OF 213/9 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramsstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen, 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist.
Begründung:
Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbach-wegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Radwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebote-nen Form davon in Kenntnis zu setzen, so dass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahr-nehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatori-sche Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1903 2022 Die Vorlage OF 213/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)