Skip to main content

Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

Details im PARLIS OF_214-2_2017
13.02.2017

Auskunftsersuchen

Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend

Details im PARLIS V_329_2017
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2

Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat.

Begründung:

Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)