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Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

Details im PARLIS OM_198_2021
27.09.2021

Stellungnahme des Magistrats

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße

Details im PARLIS ST_1741_2021
03.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende

Details im PARLIS OF_216-1_2021
23.11.2021

Auskunftsersuchen

Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende

Details im PARLIS V_235_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1

Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße: Ein jahrzehntelanges Trauerspiel ohne Ende
Vorgang: OM 198/21 OBR 1; ST 1741 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 setzt sich seit rund 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße ein. In allen Erwiderungen hat der Magistrat auf anhängige gerichtliche Widerspruchsverfahren hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, nicht handeln zu können, bis die Verfahren abgeschlossen seien. Auf erneute Initiative des Ortsbeirates antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 1741, dass sämtliche Verfahren mittlerweile - überwiegend vergleichsweise - beendet worden seien. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung stadtweit mittels zwei Planstellen bewältigt und stadtteilweise in Stadtgebieten mit "überwiegend wohnlicher Nutzung" durchgeführt werde. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass der Ortsbeirat seit über 30 Jahren an Erhalt und Wiederherstellung der Vorgärten hochgradig interessiert ist und dieses Interesse seither mit zahlreichen Anträgen zum Ausdruck brachte? 1a. Wenn ja, warum hat der Magistrat den Ortsbeirat nicht proaktiv über den Abschluss der Gerichtsverfahren informiert? 2. Welche Vergleiche wurden in der Regel geschlossen? Welche inhaltlichen und zeitlichen Ziele sowie Zahlungen wurden vereinbart? 3. Wann und auf welchen Liegenschaften sollen die durch die Vorgartensatzung geschützten Vorgärten der Mainzer Landstraße - auf Basis der abgeschlossenen Verfahren - wieder errichtet werden? 4. Betrachtet der Magistrat das Gallus als einen Stadtteil mit nicht überwiegend wohnlicher Nutzung? 5. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich beim Gallus um einen der am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, jedoch mit einem der geringsten Grünanteile pro Kopf, handelt? 6. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bislang überprüften Stadtteile? Warum steht das Gallus hinten an und warum werden Stadtteile mit deutlich höheren Grünflächenanteilen bevorzugt behandelt? 7. Wann wird der Magistrat mit einer flächendeckenden Überprüfung der Vorgärten im Gallus beginnen?

Begründung:

Nachdem der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit stets mit den anhängigen Gerichtsverfahren vertröstet hat, hätte es nach Jahrzehnten der Verfahrensdauer auch mal gut getan, wenn der Magistrat in dieser Angelegenheit von selbst an den Ortsbeirat herangetreten wäre. Schließlich haben sich dort zahllose Beteiligte immer wieder mit der Thematik auseinandergesetzt. Wenn nun Stadtteile mit deutlich höherem Grünanteil pro Kopf zuvorderst auf Einhaltung der Vorgartensatzung überprüft werden und der Magistrat dies auch noch mit der überwiegend wohnlichen Nutzung begründet, bleibt eine gewisse Verwunderung beim Blick auf das Gallus. Alle können nun erwarten, dass der Magistrat schnellstmöglich mit der Umsetzung der Vorgartensatzung im Gallus beginnt.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198
Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2021 Die Vorlage OF 216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF