Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen.
Begründung:
In seiner ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Abs. 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unter-Schutz-Stellung als Ensemble gemäß § 2 Abs. 3 nicht möglich ist. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Vom 28. November 2016 § 2 Begriffsbestimmung (1) Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) ... (3) Gesamtanlagen sind Kulturdenkmäler, die aus baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1907 2022 Die Vorlage OF 218/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)