Antrag vom 09.11.2013, OF 220/11 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die ST 1353, vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann dass Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden.
Begründung:
In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2679 2013 Die Vorlage OF 220/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme