Querparken auf dem Gehsteig in der Bornheimer Landwehr

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Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.08.2022, OF 220/4 Betreff: Querparken auf dem Gehsteig in der Bornheimer Landwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor der Hausnummer 117 in der Bornheimer Landwehr soll offiziell das bislang praktizierte Querparken von PKWs auf dem Gehweg gelten.

Begründung:

Da der Gehsteig vor der Einmündung in die Wittelsbacher Allee eine Breite aufweist, die bei Querparken auf dem Gehweg keine Behinderung der Fußgänger nach sich zieht, soll das Querparken an dieser Stelle polizeilich nicht geahndet werden. Gegebenenfalls kann das Gehwegparken mit Zeichen oder Parkmarkierungen auf Grundlage der StVO erlaubt werden, wo dieses auch ohne das Vorhandensein entsprechender Zeichen in der Vergangenheit ohne Beanstandungen praktiziert worden ist.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 220/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 227/4 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme