Skip to main content

Schadensabwendung: Gefahr durch stehendes Wasser Zur Obermühle

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.10.2014, OF 222/13 Betreff: Schadensabwendung: Gefahr durch stehendes Wasser Zur Obermühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt darauf hinzuweisen, dass sich in der Straße Zur Obermühle am Erlenbach entlang etwa 100 m vor der Kreuzung Alt Erlenbach Oberflächenwasser an der Sandsteinmauer sammelt und teilweise über den Straßenbelag läuft, so dass hier schon Vertiefungen im Belag mit Pfützenbildung entstanden sind und Fußgänger diese Stelle oft nicht trockenen Fußes passieren können. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass dieser Straßenabschnitt zum Erlenbach hin mit der Zeit unterspült wird und absackt.Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 13 am 11.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 222/13 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme