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Ausbau der Main-Weser-Bahn

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.01.2017, OF 223/10 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Deutsche Bahn AG hat in der Presse verlautbart, dass sie im September am Frankfurter Berg mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beginnen wird. Dies ist überraschend, weil verschiedene Anfragen des Ortsbeirats 10, die im Zusammenhang mit diesem Ausbau den Ortsbezirk 10 betreffen, insbesondere die Führung des Bauverkehrs und welche Form die Querung der Berkersheimer Bahnstraße haben soll, nach wie vor nicht beantwortet sind und wohl auch mangels einer abschließenden Planung nicht beantwortet werden konnten. Der für den Ausbau bestehende Planfeststellungsbeschluss enthält aber ein Schutzkonzept für die Bürger, das insbesondere darin besteht, dass während der Durchführung der Bauarbeiten jederzeit ein Ansprechpartner für die betroffenen Bürger verfügbar sein muss, damit Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau unmittelbar angesprochen und abgestellt werden können. Dies scheint bei dem nun offensichtlich geplanten scheibchenweisen Vorgehen nicht gewährleistet. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er bei dem sich abzeichnenden Vorgehen der Bahn die Interessen der Stadt Frankfurt an einem geordneten Ablauf der Bauarbeiten, auch als einer deren Hauptfinanziers, und ihrer Bürger auf möglichste Reduzierung von Belästigungen während der Bauarbeiten gewährleistet sieht.

Begründung:

Das Ausbauvorhaben ist aus gutem Grund durch ein Planfeststellungsverfahren zu regeln, das eine einheitliche und abschließende Regelung aller betroffenen Aspekte ermöglicht, aber auch erfordert. Der VGH Kassel hat seinerzeit diesen Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, obwohl noch einige Aspekte offen waren, zu denen zwischenzeitlich noch weitere Probleme gekommen sind, wie die Kosten für die Querung der Berkersheimer Bahnstraße in der planfestgestellten Alternative, die alle nicht geklärt sind. Deshalb kann der vorliegende Planfeststellungsbeschluss diese Anforderungen nicht erfüllen. Dies kann zu gravierenden Folgen für die Stadt und die betroffenen Bürger führen.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2017 Die Vorlage OF 223/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme