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Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.05.2014, OF 224/15 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Bei schönem Sommerwetter, insbesondere an Wochenenden und auch bei gleichzeitigen Sportveranstaltungen auf der Bezirkssportanlage, wird das Nieder-Eschbacher Freibad sehr gut besucht. Viele Besucher des Freibades sowie der angrenzenden Bezirkssportanlage kommen mit PKW. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen auf dem vorhandenen Parkplatz weichen die Autofahrer zum Parken in die Heinrich-Becker-Straße und in die Straßen des nahen Umfeldes aus. Die Heinrich-Becker-Straße ist des Öfteren dann teilweise so dicht zugeparkt, dass maximal eine enge Fahrspur verbleibt, die einen Gegenverkehr nur noch sehr bedingt zulassen. Es kam dann auch gelegentlich zu einem Verkehrskollaps, weil sich der An- und Abfahrtsverkehr im Nadelöhr gegenseitig behinderte und sich auf beiden Seiten ein Stau entwickelte, der eine Weiterfahrt der Fahrzeuge nur unter äußerst schwierigen fahrtechnischen Bedingungen ermöglichte. Mitunter war damit auch eine Gefährdung der Fußgänger im Bürgersteigbereich verbunden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Testprojektes im Juli und August 2014 an ausgewählten drei Wochenenden, die auch aufgrund voraussichtlich schönen Wetters einen hohen Besuch des Freibades Nieder-Eschbach und/oder Bezirkssportanlage erwarten lassen, temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße, beginnend von der Deuil-la-Barre Straße bis in Richtung der neuen Brücke (Höhe Hartfußballplatz) an Samstag und Sonntag einrichten zu lassen. Die Abfahrt soll über die Brücke Richtung Budapester Straße erfolgen.

Begründung:

Mit der temporär angelegten Einbahnregelung wäre ein verbesserter und sicherer Verkehrsabfluss des Andienungsverkehrs der Freizeitanlagen gegeben. Diese Einbahnregelung soll nur an Sommerwochenende erfolgen, in der ein hoher Besuch des Freibades zu erwarten ist. Eine generelle Einbahnregelung nach erfolgreicher Testphase ist ausdrücklich nicht Ziel des Projektes. Unter der Woche und an besucherarmen Sommerwochenenden bleibt es wie bisher an ein Befahren der Heinrich-Becker-Straße in beide Richtungen. Die Einschränkungen durch die temporäre Einbahnregelung sollen für die angrenzenden Bewohner der Heinrich-Becker-Straße so gering wie möglich sein.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 15 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3208 2014 Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)