Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
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Bisheriger Verlauf
16.12.2011
17.01.2012
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
Details im PARLIS OM_772_201216.12.2011
17.01.2012
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.12.2011, OF 224/6
Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich zur Klosterhofstraße ein Halteverbot zu errichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung:
Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Fußgängerweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen 4 Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen auf der linken Fahrbahnseite als "Geisterfahrer". Entgegenkommende Fahrzeuge können hier von der Klosterhofstraße kommend in die Blauländchenstraße nicht mehr einbiegen und durch die Bepflanzung der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Halteverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 772 2012 Die Vorlage OF 224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme