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Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.12.2011

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße

Details im PARLIS OF_227-6_2011
17.01.2012

Auskunftsersuchen

Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße

Details im PARLIS V_215_2012
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6

Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist.

Begründung:

An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig.
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme