Antrag vom 15.11.2022, OF 227/7 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen der Zufahrt zum Biegweg 47 am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung) zurückgebaut sowie für den privaten PKW-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z.B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegerverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (Anlage 5) soll weiterhin ermöglicht werden. 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümer:innen, Anlieger:innen, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre. 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären.
Begründung:
Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegelnder Straße an Wert zugewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der derzeit eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene PKW verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümer:innen sowie Anlieger:innen der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf Rödelheimer Seite tragbar sind. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Antrag wortgleich im Ortsbeirat 2 und 7 eingereicht wurde. Quelle: Open Street MapsBeratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 227/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)