Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße
Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15, B 415/18, B 170/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Komplett-Sanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel soll baldmöglichst in 2020 durchgeführt werden. Die in der EA 42 vom 19.01.2018 des Ortsbeirats 15 beschlossenen Punkte 1 bis 3 sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich Punkt 3 ist zusätzlich zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte.
Begründung:
Mit Bericht B 170 vom 13.05.2019 teilte der Magistrat folgendes mit: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten ist erarbeitet und wird demnächst vorgestellt. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Anlagen getroffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vor diesem Hintergrund ist daher eines deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hiermit klarstellt, dass er die seit langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden soll und so auch in o.g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt weiter in dieser Form auch bei der Stadtverordnetenversammlung Berücksichtigung findet. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und Vandalismus-sicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich bald begonnen werden und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung sind zu vermeiden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Hinweis: Die in der EA 42 vom OBR beschlossenen Punkte hatten den Wortlaut: 1. In den Haushalt 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus-sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach eingestellt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht den Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich ggf. die Deutsche Städte Reklame/Ströer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine Benutzungsgebühr von 0,50 Euro bis ein Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafé beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber eventuell dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung -nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage- im kommenden Jahr anzustreben.dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 457 2019 Die Vorlage OF 228/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme