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Großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.02.2019, OF 228/16 Betreff: Großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen Der Magistrat möge prüfen und berichten, der Magistrat wird gebeten, wie die großzügige Versiegelung von Grundstücksflächen verhindert werden kann.

Begründung:

Da Grundstücksbesitzer immer mehr dazu übergehen, bei Neubauten oder Sanierungen einen Großteil des Grundstückes in großen Teilen zu versiegeln, sollte hier schnellstens geprüft werden, wie man das Vorgehen einschränken kann. Nach dem nächsten Starkregen stehen dann die Grundstückseigentümer im OBR und beschweren sich das sie vollgelaufene Keller hatten. Mit der Vorgartensatzung ist diess klar geregelt und kann sogar mit einer Geldstrafe belegt werden. Als Beispiel zeigt das beil Bild ein fast komplett versiegeltes Grundstück in der Barbarossastraße Nr 11. Grundstück Barbarossastraße 11Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 228/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 228/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung WBE und LINKE.